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Die deutsche SIM-Karten-Registrierung ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht rechtswidrig.

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Wer eine Prepaid-SIM-Karte kauft, muss sich registrieren: Diese sowohl in Deutschland als auch seit vergangenem Jahr in Österreich geltende Regel ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag entschieden.

Rechtmäßig

So müssen Deutsche beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte Informationen angeben, darunter Nummer, Name, Geburtsdatum und Adresse. Ähnlich ist es in Österreich – hierzulande muss der Mobilfunker Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Während das Gericht einen begrenzten Eingriff in die Rechte von Käufern durch die Informationsaufnahme von Namen und Adresse eingesteht, handle es sich aber um keinen Rechtsbruch, lautet die Entscheidung.

Kritik

Der deutsche Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piraten) hatte sich in diesem Zusammenhang über die Bundesrepublik Deutschland beschwert. "Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen", kritisiert er das Urteil. Er empfehle jedem, der seine Privatsphäre schützen möchte, den Kauf anonymer Prepaidkarten aus anderen EU-Ländern wie den Niederlanden oder Dänemark. (red, 30.1.2020)