E-Tretroller sind beliebt, aber welche Regeln gelten im Ausland?

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Im Zuge der 31. StVO-Novelle sollen Elektro-Tretroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in Österreich rechtlich Fahrrädern gleichgestellt werden. Damit einher geht das grundsätzliche Verbot, mit den Rollern auf Gehsteigen und Schutzwegen zu fahren (behördliche Ausnahmen möglich).

Außerdem ist es dann für E-Scooter-Fahrer verboten, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren und es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Die E-Tretroller müssen außerdem mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein und über Vorder- und Rücklicht verfügen.

Über Vorschriften informieren

In Peru sind kürzlich nach einem schweren Unfall E-Scooter auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen verboten worden. Auch in vielen europäischen Metropolen nutzen Touristen die E-Roller, um rasch von A nach B zu kommen. Doch welche Regeln gelten für E-Tretroller im nahen Ausland?

Der ÖAMTC hat dazu seine Partnerclubs befragt. Fazit: Die Vorschriften in den Ländern Europas unterscheiden sich teils stark. Wer die E-Tretroller als Tourist im Ausland nutzt, sollte sich vorab unbedingt über die örtlichen Vorschriften informieren.

So ist es beispielsweise in Deutschland geplant, E-Tretroller auf Gehwegen zu erlauben. Das deutsche Verkehrsministerium will die Zulassung noch in diesem Frühjahr umsetzen, am 17. Mai soll der Bundesrat darüber abstimmen. Mit der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ("eKFV") brauchen E-Scooter dann auch eine eigene Zulassung – ab 6 km/h besteht eine Versicherungspflicht und ein Kennzeichen wird benötigt.

Helm wird empfohlen

In vielen Ländern Europas gelten allerdings keine speziellen Regeln für Lenker von E-Scootern. In Tschechien sind sie Fahrrädern gleichgestellt, in Slowenien und der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie für E-Biker. Fahrradwege dürfen allerdings in allen befragten Ländern von E-Tretroller-Lenkern benutzt werden.

In den Niederlanden und der Schweiz müssen die Lenker der E-Roller mindestens 16 Jahre alt sein. Mit Ausnahme Portugals besteht in keinem der befragten Länder Helmpflicht für Erwachsene. Der ÖAMTC rät zur eigenen Sicherheit trotzdem stets einen Helm zu tragen.

Deckungssumme prüfen

Häufig kommt die Frage auf, ob die eigene Haushaltsversicherung für Schäden mit dem E-Scooter haftet. Dazu sollte man in den Versicherungsbedingungen nachsehen, ob kein Ausschluss für E-Scooter besteht, rät man beim Mobilitätsclub: Sofern der Tretroller nicht als Kraftfahrzeug gilt, also solange die maximale Leistung unter 600 Watt liegt, sollten die Geräte in der Versicherung inkludiert sein. Außerdem ist es ratsam, die Höhe der Deckungssumme zu prüfen. Generell gilt für Städtereisende: Für die Reise ins Ausland empfiehlt es sich, eine Kopie der entsprechenden Versicherungs-Passage sowie die Versicherungsdaten mitzunehmen – das sollte auch für die gemieteten Roller ausreichend sein. (red, 13.5.2019)